Teilnahmebedingungen (AGB) 
 Bonner Lesezeichen -2026-

1. Veranstalter

Veranstalter der Messe ist:
Freie Zeilen Verlag
Frank Baran
Orchideenweg 16
53123 Bonn

2. Anmeldung, Auswahl und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt über die Website des Veranstalters und stellt zunächst eine unverbindliche Anfrage dar.

Im Anschluss an die Anmeldung erfolgt ein kurzes telefonisches oder persönliches Gespräch oder E-Mail-Austausch zwischen Veranstalter und Interessent:in. Dieses dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Einordnung des geplanten Beitrags zur Veranstaltung.

Der Veranstalter behält sich vor, Anfragen im Sinne des Veranstaltungskonzepts auszuwählen.
Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch den Veranstalter zustande.

Pro Messestand ist ausschließlich eine einzelne Ausstellerpartei zugelassen.
Ein Messetisch kann nur von einer Autorin, einem Autor, einem Verlag oder einem Buchhändler bzw. einer Buchhändlerin gebucht werden.
Gemeinschaftsstände, Untervermietung oder die Nutzung durch mehrere unabhängige Parteien sind ausgeschlossen.

3. Standgebühr und Zahlung

Für die Teilnahme wird eine Standgebühr in Höhe von 25 € erhoben.

Die Standgebühr ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 7 Tagen zu zahlen.

Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang.

4. Rücktritt / Stornierung durch den Aussteller

Bei Rücktritt des Ausstellers nach verbindlicher Anmeldung gelten folgende Regelungen:

  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Standgebühr
  • danach oder bei Nichterscheinen: 100 % der Standgebühr

Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Standfläche und Aufbau

Die Auswahl der Standfläche erfolgt durch Aussteller über die Website.
Die Zuweisung wird erst mit Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.

Der Veranstalter behält sich vor, aus organisatorischen Gründen eine abweichende Standfläche zuzuweisen, sofern diese hinsichtlich Lage und Größe angemessen ist.

Auf- und Abbauzeiten sind einzuhalten.

Der Aussteller ist für die ordnungsgemäße Gestaltung und Sicherung seines Standes selbst verantwortlich.

Die Ausgabe von Lebensmitteln jeglicher Art an Besucher ist untersagt.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Lebensmittel verkauft, verschenkt oder in sonstiger Weise abgegeben werden.

6. Haftung der Aussteller

Der Aussteller haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter, Beauftragte oder seine Ausstellungsgegenstände verursacht werden.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus dem Verhalten der Aussteller resultieren.

7. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für eingebrachte Gegenstände der Aussteller wird nicht übernommen.

8. Versicherung

Der Aussteller ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

Mit der Anmeldung bestätigt er, über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen.

9. Absage oder Änderungen durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt) abzusagen oder zu verändern.

Bereits gezahlte Standgebühren werden in diesem Fall erstattet.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz (z. B. Reise- oder Übernachtungskosten, entgangener Gewinn), sind ausgeschlossen.

10. Hausrecht

Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.

Bei Verstößen kann ein Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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